Donauschwäbische Blasmusik

Wachtel - Polka

Wenn du mich - Walzer


Die Kirchenbücher sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen, wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen zumeist in chronologischer Folge. Sie sind die wichtigsten und unerläßlichen Quellen bei einer Ahnenforschung.

Man unterscheidet:

  • Im Taufbuch oder Taufregister sind die Daten der Geburt und der Taufe der jeweiligen Person, sowie seiner Eltern aufgezeichnet.
  • Im Heiratsbuch sind die Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner, sowie der Eltern aufgezeichnet.
  • Im Sterbebuch sind Todes- sowie Begräbnisdaten aufgezeichnet.

Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf der jeweiligen Person angegeben. Die Kirchenbücher, auch als Matrikel bezeichnet, stellen oft die einzigen Aufzeichnungen von Personen dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden.

Bereits 1547 im Konzil von Trient wurden die Pfarrer angeordnet Matrikeln über Geburten, Heiraten und Todesfälle zu führen. Kirchenbücher gibt es im deutschen Sprachraum etwa seit 1550. Der größte Teil der Aufzeichnungen beginnt jedoch erst Anfang des 17. Jahrhunderts, wobei aus dieser Zeit durch Kriegswirren nur wenige Aufzeichnungen übrigblieben. Erst nach Ende des Dreißigjährigen Krieges begann die systematische Erfassung der kirchlichen Ereignisse. Wegen des Türkenkrieges gibt es Kirchenbücher in Ungarn aus dem 17. Jahrhundert nur vereinzelt. Die Matrikelführung beginnt hier eigentlich erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts.

Zum 1.1.1876 wurde im deutschen Reich mit dem Personenstandsgesetz ihre Bedeutung durch die staatlichen Standesämter abgelöst. Die bürgerlichen Personenstandsregister wurden in Ungarn am 1.10.1895 eingeführt.

Die originalen Kirchenbücher wurden im zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von der Genealogischen Gesellschaft von Utah / Genealogical Association of the Church of Jesus Christ of Latter-day Saint (Salt Lake City, Utah - USA) kopiert und so einem großen Forscherkreis zugängig gemacht.