| Die Kirchenbücher
sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen, wie Taufen, Trauungen,
Einsegnungen zumeist in chronologischer Folge. Sie sind die wichtigsten
und unerläßlichen Quellen bei einer Ahnenforschung.
Man unterscheidet:
- Im Taufbuch oder
Taufregister sind die Daten der Geburt und der Taufe der jeweiligen
Person, sowie seiner Eltern aufgezeichnet.
- Im Heiratsbuch sind
die Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner, sowie der Eltern
aufgezeichnet.
- Im Sterbebuch sind
Todes- sowie Begräbnisdaten aufgezeichnet.
Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf
der jeweiligen Person angegeben. Die Kirchenbücher, auch als Matrikel
bezeichnet, stellen oft die einzigen Aufzeichnungen von Personen
dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen
gemacht wurden.
Bereits 1547 im Konzil von Trient wurden die Pfarrer
angeordnet Matrikeln über Geburten, Heiraten und Todesfälle zu führen.
Kirchenbücher gibt es im deutschen Sprachraum etwa seit 1550. Der
größte Teil der Aufzeichnungen beginnt jedoch erst Anfang des 17.
Jahrhunderts, wobei aus dieser Zeit durch Kriegswirren nur wenige
Aufzeichnungen übrigblieben. Erst nach Ende des Dreißigjährigen
Krieges begann die systematische Erfassung der kirchlichen Ereignisse.
Wegen des Türkenkrieges gibt es Kirchenbücher in Ungarn aus dem
17. Jahrhundert nur vereinzelt. Die Matrikelführung beginnt hier
eigentlich erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts.
Zum 1.1.1876 wurde im deutschen Reich mit dem Personenstandsgesetz
ihre Bedeutung durch die staatlichen Standesämter abgelöst. Die
bürgerlichen Personenstandsregister
wurden in Ungarn am 1.10.1895 eingeführt.
Die originalen Kirchenbücher wurden im zweiten
Hälfte des 20. Jahrhunderts von der Genealogischen Gesellschaft
von Utah / Genealogical Association of the Church of Jesus Christ
of Latter-day Saint (Salt Lake City, Utah - USA) kopiert und so
einem großen Forscherkreis zugängig gemacht.
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